Eigentümerversammlung: Ablauf, Beschlüsse und Fristen
Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Ereignis im Jahr einer Wohnungseigentümergemeinschaft – hier werden alle wesentlichen Entscheidungen getroffen. Doch wie läuft sie ab, welche Fristen gelten und wie kommen Beschlüsse zustande? Dieser Ratgeber gibt WEG-Eigentümern in Halle (Saale) und Umgebung einen klaren Überblick.
Was ist die Eigentümerversammlung?
Die Eigentümerversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier entscheiden die Eigentümer gemeinsam über die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums – von der Jahresabrechnung über Instandhaltungsmaßnahmen bis zum Wirtschaftsplan. Sie muss mindestens einmal im Jahr stattfinden.
Einladung und Frist
Zur Versammlung lädt der Verwalter ein. Die Einladung muss in Textform erfolgen und den Eigentümern – seit der WEG-Reform – mindestens drei Wochen vorher zugehen. Sie enthält die vollständige Tagesordnung, damit sich alle vorbereiten und entscheiden können, ob sie teilnehmen oder sich vertreten lassen.
Ablauf und Tagesordnung
Eine Versammlung folgt typischerweise diesem Ablauf:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Abarbeitung der Tagesordnungspunkte (TOPs) mit Aussprache
- Abstimmung über die einzelnen Beschlüsse
- Verschiedenes und Ausblick
Beschlüsse und Mehrheiten
Über die meisten Punkte wird per einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Versammlung grundsätzlich unabhängig von der Zahl der vertretenen Miteigentumsanteile beschlussfähig – ein nicht erreichtes Quorum führt also nicht mehr automatisch zu einer Wiederholungsversammlung. Für bestimmte Maßnahmen gelten besondere Anforderungen; im Zweifel hilft fachkundige Beratung.
Protokoll und Beschlusssammlung
Über die Versammlung wird ein Protokoll erstellt, das die gefassten Beschlüsse dokumentiert. Zusätzlich führt der Verwalter eine fortlaufende Beschlusssammlung, in der alle gültigen Beschlüsse nachvollziehbar festgehalten sind – wichtig für Käufer, Gerichte und die Gemeinschaft selbst.
Die Rolle des Verwalters
Der Verwalter bereitet die Versammlung vor, lädt fristgerecht ein, leitet sie, protokolliert und setzt die Beschlüsse anschließend um. Eine gut organisierte Versammlung spart der Gemeinschaft Zeit und Ärger. Larooms übernimmt das für Eigentümergemeinschaften in Halle (Saale) und Umgebung – inklusive digitaler Bereitstellung von Einladung, Protokoll und Beschlusssammlung über unser Kundenportal. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?
Mindestens einmal im Jahr. Bei Bedarf kann der Verwalter zusätzlich außerordentliche Versammlungen einberufen.
Welche Frist gilt für die Einladung?
Die Einladung muss in Textform und – seit der WEG-Reform – mindestens drei Wochen vor der Versammlung zugehen, inklusive vollständiger Tagesordnung.
Ist die Versammlung nur bei einer Mindestbeteiligung beschlussfähig?
Nein. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Versammlung grundsätzlich unabhängig von der Zahl der vertretenen Miteigentumsanteile beschlussfähig.
Wer führt das Protokoll und die Beschlusssammlung?
Der Verwalter erstellt das Protokoll und führt die fortlaufende Beschlusssammlung mit allen gültigen Beschlüssen.
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