Zum Inhalt springen
LaroomsLarooms.

← Alle Ratgeber

Ratgeber · Eigentümergemeinschaft

Eigentümerversammlung: Ablauf, Beschlüsse und Fristen

Zuletzt aktualisiert: 11.09.2026

Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Ereignis im Jahr einer Wohnungseigentümergemeinschaft – hier werden alle wesentlichen Entscheidungen getroffen. Doch wie läuft sie ab, welche Fristen gelten und wie kommen Beschlüsse zustande? Dieser Ratgeber gibt WEG-Eigentümern in Halle (Saale) und Umgebung einen klaren Überblick.

Was ist die Eigentümerversammlung?

Die Eigentümerversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier entscheiden die Eigentümer gemeinsam über die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums – von der Jahresabrechnung über Instandhaltungsmaßnahmen bis zum Wirtschaftsplan. Sie muss mindestens einmal im Jahr stattfinden.

Einladung und Frist

Zur Versammlung lädt der Verwalter ein. Die Einladung muss in Textform erfolgen und den Eigentümern – seit der WEG-Reform – mindestens drei Wochen vorher zugehen. Sie enthält die vollständige Tagesordnung, damit sich alle vorbereiten und entscheiden können, ob sie teilnehmen oder sich vertreten lassen.

Ablauf und Tagesordnung

Eine Versammlung folgt typischerweise diesem Ablauf:

  • Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Abarbeitung der Tagesordnungspunkte (TOPs) mit Aussprache
  • Abstimmung über die einzelnen Beschlüsse
  • Verschiedenes und Ausblick

Wie lange dauert eine Eigentümerversammlung?

Eine gut vorbereitete ordentliche Eigentümerversammlung dauert in kleineren Gemeinschaften (bis etwa zehn Einheiten) meist 60 bis 90 Minuten. Bei größeren Gemeinschaften oder strittigen Themen – etwa einer Sonderumlage, einer Sanierungsentscheidung oder einem Verwalterwechsel – können es auch zwei bis drei Stunden werden.

Die Dauer hängt weniger von der Zahl der Tagesordnungspunkte ab als von der Vorbereitung: Liegen Beschlussvorlagen, Angebote und Unterlagen schon der Einladung bei, wird in der Versammlung entschieden statt diskutiert. Planen Sie als Eigentümer rund 90 Minuten ein und fordern Sie fehlende Beschlussvorlagen zu wichtigen Punkten vorab an – das verkürzt den Abend für alle.

Beschlüsse und Mehrheiten

Über die meisten Punkte wird per einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Versammlung grundsätzlich unabhängig von der Zahl der vertretenen Miteigentumsanteile beschlussfähig – ein nicht erreichtes Quorum führt also nicht mehr automatisch zu einer Wiederholungsversammlung. Für bestimmte Maßnahmen gelten besondere Anforderungen; im Zweifel hilft fachkundige Beratung.

Protokoll und Beschlusssammlung

Über die Versammlung wird ein Protokoll erstellt, das die gefassten Beschlüsse dokumentiert. Zusätzlich führt der Verwalter eine fortlaufende Beschlusssammlung, in der alle gültigen Beschlüsse nachvollziehbar festgehalten sind – wichtig für Käufer, Gerichte und die Gemeinschaft selbst.

Die Rolle des Verwalters

Der Verwalter bereitet die Versammlung vor, lädt fristgerecht ein, leitet sie, protokolliert und setzt die Beschlüsse anschließend um. Eine gut organisierte Versammlung spart der Gemeinschaft Zeit und Ärger. Larooms übernimmt das für Eigentümergemeinschaften in Halle (Saale) und Umgebung – inklusive digitaler Bereitstellung von Einladung, Protokoll und Beschlusssammlung über unser Kundenportal. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?

Mindestens einmal im Jahr. Bei Bedarf kann der Verwalter zusätzlich außerordentliche Versammlungen einberufen.

Wie lange dauert eine Eigentümerversammlung?

In kleineren Gemeinschaften meist 60 bis 90 Minuten, bei großen Gemeinschaften oder strittigen Themen wie Sonderumlagen oder Sanierungen auch zwei bis drei Stunden. Entscheidend ist die Vorbereitung: Liegen die Beschlussvorlagen der Einladung bei, geht es deutlich schneller.

Welche Frist gilt für die Einladung?

Die Einladung muss in Textform und – seit der WEG-Reform – mindestens drei Wochen vor der Versammlung zugehen, inklusive vollständiger Tagesordnung.

Ist die Versammlung nur bei einer Mindestbeteiligung beschlussfähig?

Nein. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Versammlung grundsätzlich unabhängig von der Zahl der vertretenen Miteigentumsanteile beschlussfähig.

Wer führt das Protokoll und die Beschlusssammlung?

Der Verwalter erstellt das Protokoll und führt die fortlaufende Beschlusssammlung mit allen gültigen Beschlüssen.

Gut organisierte Eigentümerversammlungen – mit Larooms.
WEG-Verwaltung anfragen