WEG-Verwalter wechseln – so läuft es richtig ab
Unzufrieden mit der aktuellen WEG-Verwaltung? Schlechte Erreichbarkeit, schleppende Abrechnungen oder Beschlüsse, die nicht umgesetzt werden, sind häufige Gründe für einen Wechsel. Die gute Nachricht: Seit der WEG-Reform 2020 ist ein Verwalterwechsel deutlich einfacher geworden. So gehen Sie als Eigentümergemeinschaft vor.
Typische Gründe für einen Wechsel
Ein Verwalterwechsel ist oft überfällig, wenn die Gemeinschaft sich nicht mehr gut betreut fühlt:
- Schlechte Erreichbarkeit und langsame Reaktion bei Schäden
- Verspätete oder fehlerhafte Jahresabrechnungen
- Beschlüsse werden nicht oder zu spät umgesetzt
- Intransparente Kosten und mangelnde Kommunikation
Der Beschluss in der Eigentümerversammlung
Über die Abberufung des alten und die Bestellung eines neuen Verwalters entscheidet die Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung. Seit der WEG-Reform kann der Verwalter grundsätzlich jederzeit abberufen werden; der zugrunde liegende Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Fristen und Übergang
Planen Sie den Wechsel mit Vorlauf, damit kein Verwaltungsvakuum entsteht. Sinnvoll ist, den neuen Verwalter bereits zu bestellen, bevor der alte Vertrag ausläuft, und einen klaren Übergabetermin festzulegen.
Übergabe der Unterlagen
Der bisherige Verwalter ist zur vollständigen Herausgabe aller Verwaltungsunterlagen verpflichtet. Dazu gehören:
- Beschlusssammlung und Versammlungsprotokolle
- Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Belege
- Kontounterlagen und Stand der Instandhaltungsrücklage
- Verträge mit Dienstleistern und Versicherungen
Worauf Sie bei der neuen Verwaltung achten sollten
Achten Sie auf Erreichbarkeit, Transparenz und moderne digitale Prozesse. Larooms verwaltet Eigentümergemeinschaften in Halle (Saale) und Umgebung mit persönlichem Ansprechpartner und einem eigenen digitalen Kundenportal, über das alle Eigentümer Beschlüsse, Abrechnungen und laufende Vorgänge jederzeit einsehen. Dieser Beitrag ist ein allgemeiner Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Welche Mehrheit ist für den Verwalterwechsel nötig?
Über Abberufung und Neubestellung des Verwalters entscheidet die Eigentümergemeinschaft per einfachem Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung.
Kann der Verwalter jederzeit abberufen werden?
Seit der WEG-Reform 2020 kann der Verwalter grundsätzlich jederzeit abberufen werden. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Welche Unterlagen muss der alte Verwalter herausgeben?
Alle Verwaltungsunterlagen: Beschlusssammlung, Protokolle, Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen, Belege, Kontounterlagen, Stand der Rücklage sowie Verträge mit Dienstleistern und Versicherungen.
Übernimmt Larooms bestehende WEG?
Ja. Wir übernehmen Eigentümergemeinschaften in Halle (Saale) und Umgebung und begleiten den Übergang von der bisherigen Verwaltung – inklusive Prüfung der übergebenen Unterlagen.
WEG-Verwaltung anfragen